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Neuer Untersuchungs-berechtigungsschein (UBS) bei Jugendarbeit ab Januar 2025

Donnerstag, 16. Januar 2025, 14:33 Uhr
Die Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde zum 01.01.2025 angepasst. Der UBS enthält ab Januar 2025 eine eindeutige thüringenspezifische Identifikationsnummer (UBS-ID genannt).

Der Jugendliche beantragt den UBS mit der UBS-ID für jede notwendige Erst- bzw. Nachuntersuchung entweder online oder beim TLV – Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Die Meldestellen der Kommunen sind ab 01.01.2025 nicht mehr zuständig.

Der UBS (siehe Muster-UBS) und ein Erhebungsbogen muss dann zur Untersuchung in der Arztpraxis vorgelegt werden.

Die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen der Thüringer Jugendlichen trägt gemäß § 44 JArbSchG der Freistaat Thüringen.

Online-Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein

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