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Jan 2023

Arbeitgeber müssen AU-Daten elektronisch abrufen

Arbeitgeber sind seit 01.01.2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten (AU-Daten) ihrer gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Sie als Arbeitnehmer müssen sich dennoch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
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Sep 2022

STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Booster Impfung

Am 18.8.2022 ist die 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung erschienen. Darin empfiehlt die STIKO eine weitere Auffrischimpfung nun auch für Personen im Alter ab 60 Jahren sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung.
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