Donnerstag, 30. September 2021, 14:32 Uhr
Seit dem 01.09.2021 sind Auffrischimpfungen für bereits geimpfte Personen laut Beschluss der Gesundheitskonferenz vom 02.08.2021 möglich.
Dies betrifft folgende Peronengruppen:
- Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Einrichtungen mit besonders vulnerablen Gruppen
- Immungeschwächte Personen oder Personen unter immunschwächender Medikation
- Pflegebedürftige Personen oder Personen ab 70 Jahren
- Personen, die vollständig mit Vektorimpfstoff geimpft worden sind (2 Impfungen mit AstraZeneca - Impfstoff oder 1 Impfung mit Johnson & Johnson - Impfstoff
- Darüber hinaus können zum Beispiel Pflegekräfte oder medizinisches Personal eine Auffrischungsimpfung erhalten. Dies gilt auch für die Gruppe der über 60-Jährigen.
Für alle gilt, dass die Abschlussimpfung 6 Monate zurückliegen soll.
Sollten sie Ihre erste Impfung im Impfzentrum erhalten haben, können sie dennoch eine Auffrischung in unserer Praxis erhalten.
Impfung für Genese
Wer mit SARS-CoV-2 infiziert war, entwickelt in der Regel einen gewissen Schutz vor einer erneuten Infektion.
Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einer Impfstoffdosis in der Regel sechs Monate nach der Infektion. Eine Impfung ist jedoch bereits ab vier Wochen nach dem Ende der Covid-19-Symptome möglich, wenn zum Beispiel aggressive Virusvarianten auftreten, gegen die eine frühere SARS-CoV-2-Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr bietet.